Tipps zu Silvester
Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonders häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Damit Sie gut und sicher ins neue Jahr starten können.
Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen. Mit wenigen Ausnahmen ist die Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
Die Gebrauchsanweisung, insbesondere bei Raketen, unbedingt sorgfältig beachten.
Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere richten.
Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser, insbesondere nicht durch Fenster, Türen oder andere Öffnungen in geschlossene Räume werfen.
Großen Sicherheitsabstand halten, insbesondere zu Schuppen, Scheunen, Ställen, Strohmieten sowie zu Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen.
Fenster und Balkontüren während der Knallerei geschlossen halten.
Feuerwerkskörper nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen.
Auf Blindgänger achten, diese nicht berühren.
Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden.
Glühende Reste ablöschen und sicher entsorgen.
Jugendliche dürfen nur Feuerwerksartikel der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen) verwenden und sind dabei ständig zu beaufsichtigen.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk) dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben oder von ihnen verwendet werden.
Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen.
Feuerwerkskörper kühl, trocken und vor Zündquellen geschützt aufbewahren.