Unsere Festbestimmungen

  1. Der Veranstalter behält sich die Veranstaltungsabsage ganz oder in Teilen, für den Fall unangemessener Umstände vor. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit, unangekündigt Programmänderungen ohne Angabe von Gründen vorzunehmen.
  2. Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
  3. Kurzfristige Änderungen des Programmablaufs sind vorbehalten.
  4. Die Vereine werden gebeten, sich bei Ankunft im Festbüro zu melden.
  5. Die Aufstellung des Kirchen- und Festzugs erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
  6. Bitte geben Sie an, ob Sie mit einer Musikkapelle teilnehmen.
  7. Marketenderinnen dürfen während des Fests nur ausschenken, wenn sie auch zu einem der eingeladenen Vereine gehören.
  8. Die Marketenderinnen müssen sich bei Ankunft im Festbüro anmelden. (Registrierung und Unterweisung Jugendschutzgesetz)
  9. Der Preis für ein Festzeichen beträgt 3,- € pro Stück.
  10. Mindestabnahme pro Verein sind 15 Festzeichen und eine Festschrift.
  11. Taferl-Buam werden nicht gestellt. Können von den Vereinen selbst gestellt werden.
  12. Essens- und Getränkemarken sind im Festbüro zu erwerben.
  13. Zuviel erworbene Festzeichen sowie Essens- und Getränkemarken können nicht zurückgegeben werden.
  14. Während des Festgottesdienstes wird um Ruhe und Ordnung gebeten. Der Schnapsausschank durch Marketenderinnen während des Gottesdienstes ist zu unterlassen.
  15. Den Anweisungen der Festleitung, Parkplatzordner, Zugführer, des Sicherheitsdienstes, der Polizei und der unterstützenden Feuerwehr ist Folge zu leisten.
  16. Für Diebstahl, Unfälle und Sachbeschädigungen jeglicher Art, auch gegenüber Privatpersonen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  17. An Kinder und Jugendliche werden keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt. Die Weitergabe von Alkohol an Jugendliche ist verboten.   Auf die Einhaltung des Jugendschutzes wird besonders hingewiesen.
  18. Um Anmeldung für das Gründungsfest wird spätestens bis zum 28. März 2021 gebeten.

 

Mit der Anmeldung erkennt der Verein die Festbestimmungen an.