Unsere Festbestimmungen
- Der Veranstalter behält sich die Veranstaltungsabsage ganz oder in Teilen, für den Fall unangemessener Umstände vor. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit, unangekündigt Programmänderungen ohne Angabe von Gründen vorzunehmen.
- Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
- Kurzfristige Änderungen des Programmablaufs sind vorbehalten.
- Die Vereine werden gebeten, sich bei Ankunft im Festbüro zu melden.
- Die Aufstellung des Kirchen- und Festzugs erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
- Bitte geben Sie an, ob Sie mit einer Musikkapelle teilnehmen.
- Marketenderinnen dürfen während des Fests nur ausschenken, wenn sie auch zu einem der eingeladenen Vereine gehören.
- Die Marketenderinnen müssen sich bei Ankunft im Festbüro anmelden. (Registrierung und Unterweisung Jugendschutzgesetz)
- Der Preis für ein Festzeichen beträgt 3,- € pro Stück.
- Mindestabnahme pro Verein sind 15 Festzeichen und eine Festschrift.
- Taferl-Buam werden nicht gestellt. Können von den Vereinen selbst gestellt werden.
- Essens- und Getränkemarken sind im Festbüro zu erwerben.
- Zuviel erworbene Festzeichen sowie Essens- und Getränkemarken können nicht zurückgegeben werden.
- Während des Festgottesdienstes wird um Ruhe und Ordnung gebeten. Der Schnapsausschank durch Marketenderinnen während des Gottesdienstes ist zu unterlassen.
- Den Anweisungen der Festleitung, Parkplatzordner, Zugführer, des Sicherheitsdienstes, der Polizei und der unterstützenden Feuerwehr ist Folge zu leisten.
- Für Diebstahl, Unfälle und Sachbeschädigungen jeglicher Art, auch gegenüber Privatpersonen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- An Kinder und Jugendliche werden keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt. Die Weitergabe von Alkohol an Jugendliche ist verboten. Auf die Einhaltung des Jugendschutzes wird besonders hingewiesen.
- Um Anmeldung für das Gründungsfest wird spätestens bis zum 28. März 2021 gebeten.
Mit der Anmeldung erkennt der Verein die Festbestimmungen an.